Der Tod eines Menschen bedeutet für die Hinterbliebenen meist Leid und emotionale Belastung. Hinzu kommt, dass eine Menge zu organisieren ist. In Deutschland vertrauen viele Menschen auf die Kompetenz eines Bestattungsinstituts. Was aber, wenn ein Angehöriger im Ausland verstirbt? Hier gilt es, eine ganze Reihe von Bestimmungen zu beachten, die je nach Land unterschiedlich ausfallen.
Reiseversicherungen abschließen
Gegen unvorhergesehene Zwischenfälle auf einer Reise wie Krankheit, Unfall, Verlust von Geld und Papieren und eben auch einen Todesfall gibt es einige wichtige Versicherungen. Sehr empfehlenswert ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung, denn selbst innerhalb der EU mit entsprechenden Abkommen über Sozialversicherungsleistungen lauern Kostenfallen. Die Krankenversicherung zahlt meist auch für die Überführung nach einem Todesfall im Ausland, allerdings gedeckelt durch eine Versicherungssumme von zum Beispiel 10.000 Euro. Schutzbriefe, die häufig über Automobilclubs, Kreditkarten oder zusammen mit der Kraftfahrtversicherung abgeschlossen werden, bieten ebenfalls Versicherungsschutz für die Rückholung des Verstorbenen und die Rückreise der Angehörigen.
Risiko auch bei Wohnsitz im Ausland
Todesfälle im Ausland sind aber nicht nur ein Reise-Risiko. Es ist heute durchaus üblich, nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben seinen Wohnsitz in ein Land zu verlegen, in dem das Klima besser ist für die Gesundheit und niedrigere Lebenshaltungskosten trotz knapper Rente ein wenig Luxus erlauben. Rentner, die in Bulgarien leben, trennen auf dem Landweg beispielsweise knapp 1.400 Kilometer von der deutschen Grenze. Hinterbliebene in Deutschland wünschen sich ein Grab in ihrer Nähe, um es angemessen pflegen zu können und um einen Ort für die Trauer zu haben. Selbst bei einer Bestattung in München, also im Süden Deutschlands, wäre ein erheblicher Transportaufwand erforderlich. Eine Reiseversicherung hilft hier nicht. Sie können aber über eine Sterbegeldversicherung nachdenken. Die Versicherungssumme sollte den Mehraufwand für eine Überführung des Verstorbenen in seine Heimat bzw. an den deutschen Wohnsitz seiner Angehörigen berücksichtigen. Bis 10.000 Euro kann die Versicherung übrigens von Angehörigen ohne Wissen der Risikoperson – das ist derjenige, von dessen Leben die Leistungspflicht abhängt – abgeschlossen werden. Wer Verwandte im Ausland hat, sollte diese Möglichkeit in Betracht ziehen oder besser mit den Betroffenen sprechen, um eine höhere Summe versichern zu können. Mit 4.000 Euro Transportkosten im Flugzeug sollten sie selbst auf einer Mittelstrecke rechnen.
Von der Wiege bis zur Bahre …
… Formulare, Formulare. Das gilt besonders für einen Todesfall im Ausland. Nehmen Sie unbedingt Kontakt mit den lokal zuständigen Behörden des Reise- bzw. Wohnsitzlandes auf. Möglicherweise muss der Todesfall polizeilich untersucht werden, ganz sicher brauchen Sie eine Sterbeurkunde. Kommen Sie allein nicht zurecht, zum Beispiel aufgrund von Sprachbarrieren, helfen die deutsche Botschaft oder Konsulate. Es gibt auch Hilfsorganisationen wie TransRep oder Horizont International. In Deutschland ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Wohnte er im Ausland, können Sie als antragsberechtigte Person (zum Beispiel Partner oder Kinder) bei Ihrem eigenen Standesamt eine Sterbeurkunde ausstellen lassen. Ausländische Urkunden müssen amtlich übersetzt, zum Teil auch beglaubigt sein. Kontakte finden Sie in der Datenbank http://www.justiz-dolmetscher.de. Internationale Leichentransporte sind für Europa und einige Reiseländer wie Ägypten und Mexiko im Straßburger Abkommen und im Berliner Abkommen geregelt. Danach ist ein verlöteter Zinksarg erforderlich, der zusätzlich von einer Holzkiste umschlossen sein muss. Bei ansteckenden Krankheiten ist zudem ein Leichentuch vorgeschrieben. Am einfachsten ist es, sich an einen örtlichen Bestatter zu wenden, der mit Überführungen ins Ausland vertraut ist. Er kann nicht nur die erforderlichen hygienischen Sofortmaßnahmen wie die Waschung des Toten einleiten, sondern weiß auch, welche Dokumente für eine problemlose Überführung nötig sind.
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